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Nachlass-Spenden: Testament / Vermächtnis

Sie möchten nach Ablauf der eigenen Lebenszeit Sinn stiften und Gutes bewirken? Dann setzen Sie Zeichen über Ihren Tod hinaus, zum Beispiel indem Sie die Bürgerstiftung Hanstedt als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken und so unsere Arbeit nachhaltig unterstützen. Eine letztwillige Verfügung schafft darüber hinaus Klarheit für Angehörige und Freunde.

Verschiedene Zuwendungen sind möglich:

  • Spende

  • Zustiftung in unser Stiftungskapital

Wird die Bürgerstiftung Hanstedt als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin in einer letztwilligen Verfügung bedacht, bleibt sie erbschaftssteuerfrei. Darüber hinaus findet eine rückwirkende Befreiung von der Erbschaftssteuer für Erben statt, die ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Bürgerstiftung Hanstedt übertragen.

Wenn Sie in dieser Form unsere Bürgerstiftung unterstützen möchten oder wenn Sie nähere Auskünfte wünschen, freuen wir uns über Ihre E-Mail an aW5mb0BidWVyZ2Vyc3RpZnR1bmctaGFuc3RlZHQuZGU=@invalid

oder wenden Sie sich an die Vorstandsmitglieder:

    - Sandra Kretzschmar | 04184 8111
    - Bernd Meyer | 04184 888776
    - Hermann Krekeler | 04184 8357


BÜRGERSTIFTUNG HANSTEDT

Die Bürgerstiftung Hanstedt ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger, die sich fördernd für das Gemeinwohl in Hanstedt einsetzt.

Dabei können Sie uns unterstützen, mit Geld, Zeit und Ideen – bitte sprechen Sie uns an

      

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KONTOVERBINDUNGEN

Sie möchten spenden? Wir freuen uns über jede Zuwendung.

Volksbank Lüneburger Heide eG
IBAN: DE32 2406 0300 4921 2710 00

Sparkasse Harburg Buxtehude
IBAN: DE03 2075 0000 0060 0827 08

Hamburger Sparkasse
IBAN: DE89 2005 0550 1383 1374 35

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.


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