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Nachlass-Spenden: Testament / Vermächtnis

Sie möchten nach Ablauf der eigenen Lebenszeit Sinn stiften und Gutes bewirken? Dann setzen Sie Zeichen über Ihren Tod hinaus, zum Beispiel indem Sie die Bürgerstiftung Hanstedt als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken und so unsere Arbeit nachhaltig unterstützen. Eine letztwillige Verfügung schafft darüber hinaus Klarheit für Angehörige und Freunde.

Verschiedene Zuwendungen sind möglich:
  • Spende
  • Zustiftung in unser Stiftungskapital
Wird die Bürgerstiftung Hanstedt als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin in einer letztwilligen Verfügung bedacht, bleibt sie erbschaftssteuerfrei. Darüber hinaus findet eine rückwirkende Befreiung von der Erbschaftssteuer für Erben statt, die ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Bürgerstiftung Hanstedt übertragen.

Wenn Sie in dieser Form unsere Bürgerstiftung unterstützen möchten oder wenn Sie nähere Auskünfte wünschen, freuen wir uns über Ihre E-Mail an

oder wenden Sie sich an die Vorstandsmitglieder:
  • Sandra Kretzschmar | 04184 8111
  • Bernd Meyer | 04184 888776
  • Hermann Krekeler | 04184 8357
 
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